DIE VERKEHRSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG

Die verkehrsmedizinische Untersuchung umfasst die Auswertung der Aktenlage und die anamnestische Befragung zum allgemeinen Gesundheitszustand. Sie dient der Abklärung des möglichen Einflusses fahreignungsrelevanter Erkrankungen auf die Vorgeschichte. Es findet keine weiterreichende körperliche Untersuchung statt; diese beschränkt sich vielmehr in der Regel auf die Überprüfung der kardialen Funktion. Das ärztliche Untersuchungsgespräch orientiert sich an den Angaben, die Sie im Fragebogen zur Gesundheit gemacht haben.


Wenn Sie seit Ihrer Kindheit behindert sind und die Behinderung (z.B. einen verkrüppelten Arm) schon bei der Führerscheinprüfung hatten, ist das meistens aktenkundig und kann (und muss!) angegeben werden. Etwas ganz anderes ist, ob Sie eine derzeitige „depressive Episode” angeben sollen, denn das könnte ein weiterer Hinderungsgrund zur Rückerlangung des Führerscheins werden.
Wenn nach dem Grad der Behinderung in Prozent gefragt wird, so ist hier der GdB anzugeben, wenn Ihnen das Versorgungsamt eine oder mehrere Behinderungen anerkannt hat.
Wenn nach durchgemachten Krankheiten gefragt wird, sollten Sie nur die wirklich schweren Erkrankungen nennen. Denn je gesünder Sie sind, desto unproblematischer ist die medizinische Beurteilung.
Werden Sie gefragt, ob Sie mit Chemikalien oder unter gesundheitsbelastenden Umständen arbeiten, könnte Hintergrund für diese Frage die Klärung sein, ob Sie leberbelastenden Giftstoffen ausgesetzt sind.
Wenn Sie gefragt werden, wann Sie zuletzt in ärztlicher Behandlung waren, so sollten Sie sich an den genauen Termin erinnern. Wenn Sie gefragt werden, welche Medikamente Sie regelmäßig einnehmen oder bis vor kurzem noch eingenommen haben, so sollten Sie den lateinischen Namen der Medikamente und die tägliche Dosis zu kennen.