FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

Sie sollten zunächst unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen und zwar möglichst einen Fachanwalt/ eine Fachanwältin für Verkehrsrecht. Warum einen Fachanwalt? Das Verkehrsrecht ist heute so kompliziert geworden, dass man besser einen fachlich versierten Spezialisten an seiner Seite hat. Wo Sie den finden? Vielleicht im Internet, vielleicht in den Gelben Seiten. Rufen Sie in der Anwalts-Kanzlei an und fragen Sie konkret nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Doch wozu überhaupt einen Rechtsanwalt?

Der Rechtsanwalt wird schnell Akteneinsicht erhalten. Er kann dann überblicken, ob sich ein Rechtsmittel gegen die Führerscheinbeschlagnahme lohnt. Ansonsten ist mit dem Entzug des Führerscheins Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen und in Zukunft gehen Sie erst einmal zu Fuß. Auch bei relativ eindeutigen Vergehen, kann sich unter Umständen ein Rechtsanwalt lohnen. Oftmals werden im Verfahren Formfehler begangen, die Ihnen helfen können, Ihre Fahrerlaubnis schneller zurückzuerlangen.

Was, wenn Sie zusätzlich bei der Polizei vorgeladen werden?

Nun, im Strafverfahren wird das Ermittlungsverfahren immer zunächst von der Polizei durchgeführt. Dabei werden Sie als Beschuldigter vorgeladen und befragt. Sie sind aber nicht verpflichtet, zur Vernehmung zur erscheinen. Wenn Sie freiwillig aussagen wollen, sollten Sie zunächst die Akteneinsicht abwarten und sich dann mit dem Anwalt beraten. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen, die Sie oder Angehörige belasten könnte.

Was kommt auf mich zu?

Strafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist werden verhängt. In der Regel beläuft sich diese Sperrfrist bei über 1,6 Promille und Ersttätern ohne Unfall auf mindestens 6 Monate oder 3 Monate ab Urteil. Vor Ablauf der vom Strafgericht festgesetzten Sperrfrist darf die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen, §69 a StGB. Wenn Sie jetzt meinen, dass Sie nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein automatisch zurückerhalten, dann irren Sie sich. Sie müssen diese erst beantragen und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird möglicherweise im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) die Eignung überprüft. Sprechen Sie uns auf eine Sperrfristiverkürzung an. 

Was können Sie bis zur Eröffnung des Strafverfahrens tun?

Die Devise lautet: keine Zeit verlieren!
Wichtig ist jetzt, den Zeitraum bis zur Verhandlung zu nutzen.
Liegt ein Verstoß innerhalb der Führerschein-Probezeit vor, sollten Sie jetzt an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.
Prüfen Sie selbst oder lassen sich von Ihrem Anwalt erklären, ob Sie mit einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BßF) rechnen müssen.

Wann müssen Sie mit einer MPU rechnen?

  • Ihre Fahrerlaubnis wurde wiederholt entzogen
  • Sie fuhren mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr
  • Sie fuhren wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille)
  • Bei Ihnen besteht Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Sie haben erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen
  • Sie haben eine erhebliche Straftat begangen, die im Zusammenhang mit demStraßenverkehr steht
  • Sie haben eine erhebliche Straftat begangen, die im Zusammenhang mit derKraftfahreignung steht, und es bestehen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial