SPERRFRISTVERKÜRZUNG
Sperrfristverkürzung
Verkürzen Sie Ihre Sperrfrist um 3 Monate
- als Einzelmaßnahme.
Die Zeit der Sperre hängt davon ab, ob Ihnen der Führerschein entzogen wurde, weil Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluß gefahren sind.
Die Sperrfrist ist dafür da, dass Sie etwas tun!
Wenn Sie dieses Tun nachweisen können - in Form eines Kurses zur Sperrfristverkürzung - werden Ihre Bemühungen mit einer Sperrfristverkürzung von bis zu 3 Monaten honoriert.
Ich biete diese anerkannte Maßnahme in Form von Einzelgesprächen an.
In Abhängigkeit von Promillezahl und Situation besteht die Maßnahme aus einem Vorgespräch und 3-9 Einzelsitzungen innerhalb von mindestens 14 Tagen.
Voraussetzungen:
- Ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid (Strafbefehl oder Urteil)
- Keine wiederholte Auffälligkeit mit Alkohol im Verkehr in den letzten 10 Jahren (bei Ordnungswidrigkeiten mit 0,5-1,09‰ nicht innerhalb der letzten 5 Jahre)
- Keine weiteren schwerwiegenden Strafrechtsdelikte
- Nicht zu viele Punkte in Flensburg
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich kann auf eigenes Risiko schon vorher mit der Schulungsmaßnahme begonnen werden.
- Bei mehr als 1,6 Promille wird eine positive MPU benötigt.
- Mit der Teilnahmebescheinigung und einem formlosen Schreiben kann direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (die ersehen Sie aus dem Strafbefehl/Urteil) die Sperrfristverkürzung beantragt und bis zu 3 Monate früher wieder Auto gefahren werden.
Die Vorteile im Vergleich zu einem Gruppenkurs:
- Keine Wartezeit bis zum Start des nächsten Kurses
- Individuelle Terminvereinbarung
- Kein Terminverschiebungsrisiko, wenn wegen zu geringer Teilnehmerzahl eine Gruppe nicht zustande kommt, wie es bei Gruppenkursen oft der Fall ist
- Vertrauliche Einzel-Beratungen, dadurch höchstmögliche Individualität
Interessiert?
Einzelheiten erahren Sie weiter unten auf dieser Seite oder nehmen Sie einfach Kontakt auf,
ich berate und helfe gern.
Rahmenbedingungen und weitere Erläuterungen
Sie sind mit unter 1,6 Promille aufgefallen:
In einem Vorgespräch und 3 bis 5 Einzelsitzungen (Dauer 60 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol im Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinandersetzen.
Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer wird die Stundenzahl.
Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen.
Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage.
Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und bekommen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle oder online. Sie dient dazu, die Teilnahmevoraussetzungen (Ersttäter, keine weiteren erheblichen Straftaten, Punktestand) zu überprüfen und festzustellen, dass keine Bedenken gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen.
Die Führerscheinstelle braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen ab Antragstellung, bis Sie die Bescheinigung erhalten.
Eine Teilnahmebescheinigung kann grundsätzlich erst bei Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden.